Freitag, 30. April 2010

StVO-Novelle außer Kraft – neue Verwaltungsvorschrift bleibt gültig

"Aufgrund eines Formfehlers hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer kürzlich die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 1. September 2009 für ungültig erklärt. Auch die neuen Verhaltensregeln für den Radverkehr sind deshalb unwirksam. Mit einer Neufassung ist nicht vor Herbst 2010 zu rechnen.

Die mit der StVO erlassene Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) bleibt von diesem Vorgang unberührt und weiterhin gültig. Das erklärte ein Mitarbeiter des StVO-Referats im Bundesverkehrsministerium beim Bund/Länder-Arbeitskreis Radverkehr Ende April in Bremen.

Damit bleiben für die Straßenverkehrsbehörden wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen: z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen gegenüber Radfahrstreifen und Schutzstreifen, die erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen und der Hinweis auf die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen"." Quelle: http://www1.adfc.de/Metanavigation/News/StVO-Novelle-2009-ausser-Kraft---neue-Verwaltungsvorschrift-bleibt-gueltig

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